Staatanwaltschaft AurichBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung410 Js 18343/19 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Leer wegen Betrug (Az. 606 Ds 110/19) gegen Arnold-Egon Fuhrmann. Diese ist rechtskräftig seit dem 12.02.2020. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist den Verletzten ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von insgesamt 2897,55 € entstanden, den diese nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Rosen |
||||||||||||||||
Kommentar hinterlassen