Staatanwaltschaft AurichBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung310 Js 12463/20 Sehr geehrte Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Landgericht Aurich wegen Betruges (Az. 19 KLs 310 Js 12463/20 (13/20)) gegen Matthias Erich Sagurna. Diese ist rechtskräftig seit dem 07.12.2020. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist den Verletzter ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von insgesamt 6.479.59 € entstanden, den diese nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten. Hochachtungsvoll
Rosen |
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