Das führt nun im Ergebnis dazu, das Staatsanwaltschaft Hamburg beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Revision gegen das Urteil im Wölbern-Prozess eingelegt. “Das Gericht ist bei der Bemessung der Strafhöhe erheblich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben. Angesichts der durch den Angeklagten verursachten außergewöhnlichen Schadenshöhe haben uns die vom Gericht genannten Strafmilderungsgründe nicht in allen Punkten überzeugt”,so die Begründung der Hamburger Staatsanwaltschaft gegenüber Medien. Das Urteil im Wölbern Prozess lautete 8,5 Jahre für Heinrich Maria Schulte.
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