Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Aachen

Geldwäsche | © Tumisu / Pixabay
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Staatsanwaltschaft Aachen

903 Js 225/18

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Aachen, Az. 903, gegen

Romaric Kameni Djieya,

wegen Geldwäsche wurden aufgrund des Beschlagnahmebeschlusses des Amtsgerichts Aachen, Az. 621 Gs 578/18 vom 20.04.2018

gegen

Romaric Kameni Djieya, geboren am 7. Dezember 1992 in Douala/Kamerun, Staatsangehörigkeit kamerunisch,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111l Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend! Die Aufrechrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Auflistung von Vermögenswerten

903 Js 225/18

In der nachfolgenden Übersicht sind Vermögenswerte des Schuldners aufgeführt, die in Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts Aachen, 621 Gs 577/18, vom 20.04.2018 gesichert worden sind.

Forderungen und andere Vermögensrechte:

Lfd. Nr. Drittschuldner Forderung/Recht Nähere Beschreibung Höhe Drittschuldnererklärung
1 Consorsbank, BNP S.A., Niederlassung Deutschland, Standort Nürnberg, Bahnhofstr. 55, 90402 Nürnberg Auszahlungsforderung aus Kontoverbindung des Romaric Kameni Djieya IBAN
DE92 7603 0080 0240 6679 59
gepfändet am 25.04.2018 in Höhe von 23.053,81 € Drittschuldnererklärung liegt vor; Anerkennung in Höhe von 23.053,81 €

 

Aachen, den 19.06.2018

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