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Staatsanwaltschaft Aschaffenburg 109 Js 9939/16 – 21.11.2017
Vollstreckungsverfahren gegen Krenz Waldemar wegen Betrug

Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Entscheidung des Amtsgerichts Obernburg am Main vom 13.07.2017, Az.: 1 Ds 109 Js 9939/16 wurde der o.g. Einziehungsbetroffene zur Zahlung von Wertersatz iHv. 1.500,00 € rechtskräftig verurteilt.

Der Verurteilung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Verurteilte stellte unter Vorspiegelung falscher Tatsachen im Zeitraum von März 2016 bis Juli 2016 unter falschem Namen, vornehmlich über den Online-Anbieter ebay-Kleinanzeigen, nicht vorhandene Ware ein, um hierdurch etwaige Geschädigte zu Geldzahlungen zu veranlassen.

Gleichzeitig interessierte er sich selbst bei unterschiedlichen Online-Anbietern für von diesen eingestellte Ware und signalisierte dort vermeintliche Kaufbereitschaft.

Die auf seine eigenen Angebote zu leistenden Geldzahlungen der jeweiligen Geschädigten leitete er dann, unter Angabe der Bankverbindung der anderweitigen Online-Anbieter, von welchen er selbst Ware erwerben wollte, direkt an diese weiter.

Die hierauf gelieferte Ware veräußerte der Verurteilte gewinnbringend an Dritte weiter, wodurch er wiederum an Barmittel gelangte.

Die jeweiligen Geschädigten, welche den Kaufpreis für die tatsächlich nicht vorhandene Ware überwiesen, gingen dabei leer aus, so dass den Geschädigten durch die Geldzahlungen ein entsprechender Schaden entstand. Den jeweiligen Geschädigten, die betrügerisch erlangte Ware ankauften, entstand jeweils ein Schaden in Höhe des an den Verurteilten gezahlten Kaufpreises. Der Verurteilte beabsichtigte, sich hierdurch eine Einnahmequelle von bestimmter Dauer und einigem Umfang zu verschaffen.

Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Fälle:

Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt Anfang April 2016 bot der Verurteilte von aus über ebay-Kleinanzeigen einem unbekannten Geschädigten ein tatsächlich nicht vorhandenes Macbook an. Gleichzeitig interessierte er sich selbst für ein Smartphone der Marke Samsung Galaxy S7 von einem weiteren unbekannten Zeugen in Kassel. Die vom unbekannten Zeugen aus Kassel mitgeteilte Bankverbindung übermittelte er direkt an den ebenfalls unbekannten Geschädigten, der hierauf einen Geldbetrag von 800,00 Euro – welcher für den Erwerb des Macbook vom Verurteilten gedacht war – an den unbekannten Zeugen in Kassel überwies.

Der Verurteilte holte daraufhin das Samsung Galaxy S7 von dem unbekannten Zeugen in Kassel ab.

Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt Mitte Juni 2016 bot der Verurteilte unter dem Alias-Namen „Alex Langer“ über ebay-Kleinanzeigen dem unbekannten Geschädigten „Fernando Lopez“ eine tatsächlich nicht vorhandene Canon-Kamera 7d an. Gleichzeitig interessierte er sich selbst für die gleiche Canon-Kamera 7d von einem unkannten Zeugen aus Wölfersheim. Die vom unbekannten Zeugen aus Wölfersheim mitgeteilte Bankverbindung übermittelte er direkt an den Geschädigten „Fernando Lopez“, der hierauf einen Geldbetrag von 1.200,00 Euro – welcher für den Erwerb der Canon-Kamera vom Verurteilten gedacht war – an den unbekannten Zeugen überwies.

Der Verurteilte holte daraufhin die Canon-Kamera 7d mit Objektiv von dem unbekannten Zeugen in Wölfersheim ab.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Verwertungserlöses und des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.

Eine Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in 6 Monaten und nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

Mit freundlichen Grüßen

 

Rechtspflegerin

 

Anlagen:

Rückantwortschreiben

An die
Staatsanwaltschaft

Rückantwort im Strafverfahren ____ Js ________/__

 

Ich mache voraussichtlich folgende Ansprüche geltend:

Hauptsache (unmittelbarer Schaden aus der Tat) : __________€

Daneben sind folgende weiteren Ansprüche entstanden:

(Hinweis: Diese weiteren Ansprüche können nicht in einem von der Staatsanwaltschaft vorzunehmenden Verteilungsverfahren berücksichtigt werden und dienen nur der Information.)

 

Zinsen:

Rechtsverfolgungskosten:

Sonstiges:

 

Mir stehen keine Ansprüche mehr zu, weil ich von folgender Versicherung entschädigt wurde bzw. Inhaber der Ansprüche nun ist:

 

Hierzu füge ich folgende Unterlagen bei:

 

Ich verzichte auf die Geltendmachung von Ansprüchen.

 

Name:

Geburtsdatum:

Anschrift:

 

 

Unterschrift

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