Staatsanwaltschaft Aschaffenburg 108 Js 2462/16
Vollstreckungsverfahren gegen Sinan Cengiz wegen Betruges
Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)
mit Entscheidung des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 20.02.2018, Az.: 301 Ls 108 Js 2462/16 wurde der o.g. Einziehungsbetroffene zur Zahlung von Wertersatz iHv. 27.928,90 € rechtskräftig verurteilt. Nach den strafrechtlichen Ermittlungen könnten Sie als Verletzter gegen den Verurteilten einen Entschädigungsanspruch haben. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Diebstahl im Zeitraum zwischen dem 01.10.2015 und dem 30.11.2015 aus den Räumlichkeiten des BASE E-Plus Partnershops in 63739 Aschaffenburg, Frohsinnstr. 15.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Verwertungserlöses und des Wertersatzbetrags.
Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).
Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.
Eine Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in 6 Monaten und nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Müller, Rechtspflegerin
Antwortschreiben:
Abs.: | Datum: |
An die
Staatsanwaltschaft Aschaffenburg
Schlossplatz 7
63739 Aschaffenburg
Rückantwort im Strafverfahren 1 VRs 108 Js 2462/16
Ich melde folgende Ansprüche an:
Hauptsache (unmittelbarer Schaden aus der Tat): ___________ €
Name:
Geburtsdatum:
Anschrift:
Bankverbindung: IBAN:
Daneben sind folgende weiteren Ansprüche entstanden (Hinweis: Diese weiteren Ansprüche können nicht im Verteilungsverfahren berücksichtigt werden und dienen nur der Information):
Zinsen:
Rechtsverfolgungskosten:
Sonstiges:
Unterschrift
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