Staatsanwaltschaft Augsburg
Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer einer Straftat und
Information über deren Rechte (§ 459 i StPO)
501 Js 139184/19
In einem bei der Staatsanwaltschaft Augsburg unter dem o. g. Aktenzeichen rechtskräftigen Strafverfahrens gegen Sieglinde Müller, geb. am 14.07.1973, wegen Vereitelung der Zwangsvollstreckung wurde die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 54.611,17 Euro angeordnet.
Diese Mitteilung erfolgt, um den aus der Straftat möglicherweise Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung eine sechsmonatige Frist zur Anmeldung Ihrer Ansprüche in Gang gesetzt wird.
Für die Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ansprüche finden Sie wichtige Hinweise unter:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/augsburg/antraege_formulare.php
Für Sie zutreffend ist hier der Fall 2.1: Geschädigtenmitteilung Wertersatzeinziehung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Auskunft über den Stand des Verfahrens erteilen können. Wir dürfen Sie auch nicht über Ihr weiteres Vorgehen beraten.
Sollten Sie rechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens.
Augsburg, den 03.03.2021
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