Staatsanwaltschaft Augsburg
Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer
einer Straftat und Information über deren Rechte (§ 459 i StPO)
602 Js 142750/16 VA
In einem bei der Staatsanwaltschaft Augsburg unter dem o.g. Aktenzeichen rechtskräftigen Strafverfahrens gegen SENEL, Tolga geb. am 19.02.1990 wegen Geldwäsche wurde die Einziehung eines Geldbetrages und mehrerer Gegenstände angeordnet.
Diese Mitteilung erfolgt um den aus der Straftat möglicherweise Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen ihre Rechte geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung eine sechsmonatige Frist zur Anmeldung Ihrer Ansprüche in Gang gesetzt wird.
Für die Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ansprüche finden Sie wichtige Hinweise unter:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/augsburg/antraege_formulare.php |
Für Sie zutreffend ist hier der |
Fall 2.1: Geschädigtenmitteilung Wertersatzeinziehung |
Und |
Fall 2.2: Geschädigtenmitteilung Einziehung Taterträge |
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Auskunft über den Stand des Verfahrens erteilen können. Wir dürfen Sie auch nicht über Ihr weiteres Vorgehen beraten.
Sollten Sie rechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens.
Augsburg, den 18.06.2018
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