Staatsanwaltschaft Augsburg
Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer einer Straftat und Information über deren Rechte (§ 459 i StPO)
506 Js 109169/21
In einem bei der Staatsanwaltschaft Augsburg unter dem o.g. Aktenzeichen anhängigen Vollstreckungsverfahren gegen Karin Kleber geb. am 24.05.1951 wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Landsberg am Lech vom 13.09.20221 die Einziehung von Wertersatz angeordnet.
Diese Mitteilung erfolgt um den aus der Straftat möglicherweise Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen ihre Rechte geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung eine sechsmonatige Frist zur Anmeldung Ihrer Ansprüche in Gang gesetzt wird.
Für die Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ansprüche finden Sie wichtige Hinweise unter:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/augsburg/antraege_formulare.php
Für Sie zutreffend ist hier der Fall 2.1: Geschädigtenmitteilung Wertersatzeinziehung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Auskunft über den Stand des Verfahrens erteilen können. Wir dürfen Sie auch nicht über Ihr weiteres Vorgehen beraten.
Sollten Sie rechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens.
Augsburg, den 24.01.2022
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