Staatsanwaltschaft AurichBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung420 Js 33810/17 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Leer wegen Betruges (Az. 603 Ds 420 Js 33810/17 (102/19)) gegen Manuel Tiedeken. Diese ist rechtskräftig seit dem 08.04.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als Verletzter ein Anspruch entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Herger, Diplom-Rechtspflegerin (FH) |
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