Staatsanwaltschaft AurichBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung410 Js 18343/19 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgericht Leer wegen Betrugs (Az. 606 Ds 410 Js 18343/19 (110/19)) gegen Arnold-Egon Fuhrmann. Diese ist rechtskräftig seit dem 12.03.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist den Verletzten ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von insgesamt 3.047,55 € entstanden, den diese nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Ehmen |
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