Staatsanwaltschaft AurichBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung310 Js 19290/18 – 02.08.2021 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgericht Norden wegen unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke u.a. (Az. 8b Ds 310 Js 19290/18 (73/21)) gegen Frank Herbert Winfried Weiland. Diese ist rechtskräftig seit dem 30.06.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist den Verletzten ein Anspruch entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten. Hochachtungsvoll Rosen
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