Staatsanwaltschaft AurichBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung520 Js 21724/19 Sehr geehrte Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgericht Emden wegen Betruges (Az. 6 Ds 520 Js 21724/19 (43/20)) gegen Markus Schwarzenburg. Diese ist rechtskräftig seit dem 18.09.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als Verletzter ein Anspruch entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten. Hochachtungsvoll
Rohde |
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