STAATSANWALTSCHAFT BAD KREUZNACH 1025 Js 13340/13 – 1010 VRs
In der Strafsache der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach, Ringstraße 79, 55543 Bad Kreuznach, Az.: 1025 Js 13340/13 – 1010 VRs, gegen Marcus Holz, geb. am 11.07.1967, wohnhaft Industriestraße 38, 55543 Bad Kreuznach, wegen Betrugs, wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 107.882,24 Euro des Amtsgerichts Bad Kreuznach vom 11.08.2014, Az.: 43 Gs 1003/14, gegen die KMG Marketing GmbH, die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Kreuznach, Az.: 40 Ls 1025 Js 13340/13, wurde der dingliche Arrest in das Vermögen der KMG Marketing GmbH sowie die Sicherung der nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte bis zu einer Höhe von 30.000,00 Euro für die Dauer von 3 Jahren aufrechterhalten.
Auf Grundlage der Feststellungen in den Urteilsgründen gibt es eine Vielzahl von Personen, die durch die Tat geschädigt worden sind.
Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung a. F. sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern.
Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend.
Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 ZPO verwiesen.
Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte: Kontoguthaben bei der Sparkasse Rhein-Nahe, Kommarkt 5, 55543 Bad Kreuznach in Höhe von 12.671,43 EUR, Konto-Nr. 0017042292.
Kommentar hinterlassen