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Staatsanwaltschaft Berlin

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Staatsanwaltschaft Berlin

Az.: 281 Js 5388/16 bzw. 241 AR 124/18 (247)

Durch das Landgericht Berlin ist am 14.11.2017 – Gz. 512 KLs 9/17- gegen Cristian Moanta ein Urteil ergangen. Er und die weitere Angeklagte Georgina-Cristina Bucur (alias Martina den Bergen) gaben auf den Internetseiten www.villa-gardasee.com und www.palmeras-mallorca.com vor, hochwertige Immobilien in exklusiver Lage für Urlaubsaufenthalte zu vermieten. Sie verwendeten Fotos existierender Ferienhäuser, auf die sie keinen Zugriff hatten. Als Vermieterin trat regelmäßig die TSG SOLAR GmbH auf. Die Geschädigten erhielten online Mietverträge und wurden zur Anzahlung aufgefordert. Diese betrug entweder 50 Prozent oder den vollen Mietpreis, rabattiert um 10 Prozent. Die Überweisungen erfolgten auf Konten der Berliner Volksbank oder Commerzbank.

Das Urteil ist seitdem 07.03.2018 rechtskräftig. In dieser Entscheidung wurde die Einziehung des Wertes des Taterlangten ausgesprochen i.H.v.139.150,28 Euro.

Es besteht bei mehreren Geschädigten ein Anspruch auf Herausgabe, § 459h StPO.

Dieser Anspruch auf Herausgabe kann innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Berlin angemeldet werden, § 459j Abs. 1 StPO.

Sofern der Anspruch auf Herausgabe bei der Staatsanwaltschaft Berlin binnen der sechsmonatigen Frist angemeldet wird, kann eine Herausgabe an den Verletzten nur dann erfolgen, wenn sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt, anderenfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459j Abs. 2 StPO.

Auch unabhängig von der sechsmonatigen Frist kann der Anspruch auf Herausgabe bei der Staatsanwaltschaft Berlin angemeldet werden. In diesen Fällen wird auf die Vorschriften der §§ 704 ZPO, 794 ZPO und § 459j Abs. 5 StPO und § 459l Abs. 1 S. 1 StPO verwiesen.

Eine ausführliche Belehrung erfolgt nach Anmeldung des Verletzten.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Rechtsnachfolger des Verletzten (z.Bsp. bei Erbschaft) an seine Stelle tritt und dazu berechtigt ist, einen o. g. Antrag zu stellen.

Der Verletzte möge sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstraße 91, 10559 Berlin zum Aktenzeichen 241 AR 124/18 schriftlich in Verbindung setzen.

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