Staatsanwaltschaft Bochum
456 Js 96/19 V – 04.06.2020
Vollstreckungsverfahren gegen Serdar Ölcek
Tatvorwurf: Besonders schwerer Fall des Betruges u. a.
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Urteil vom 11.02.2020 hat das Amtsgericht Recklinghausen – 26c Ls 154/19 – hinsichtlich Serdar Ölcek die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 269.243,00 Euro angeordnet
Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehunganordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus.
Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.
Auf das anliegende Merkblatt, in welchem die verschiedenen Entschädigungsverfahren und die sich hieraus ergebenden Anforderungen für eine Befriedigung von Verletzten dargestellt sind, weise ich hin.
Hochachtungsvoll
Beckmann, Rechtspflegerin
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