Staatsanwaltschaft Bochum
411 Js 219/19 V – 05.11.2021
Vollstreckungsverfahren gegen Konrad Danny Hoffmann
Tatvorwurf: Betrug
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO
Anlagen
Merkblatt über das Entschädigungsverfahren
Rückantwortschreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Strafbefehl vom 14.04.2021 hat das Amtsgericht Recklinghausen – 26c Ls 3/21 – hinsichtlich Konrad Danny Hoffmann die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 2.916,35 Euro angeordnet.
Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.
Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.
Auf das anliegende Merkblatt, in welchem die verschiedenen Entschädigungsverfahren und die sich hieraus ergebenden Anforderungen für eine Befriedigung von Verletzten dargestellt sind, weise ich hin.
Hochachtungsvoll
Rechtspfleger
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