Staatsanwaltschaft Bochum
631 Js 185/20 V
Mit Strafbefehl vom 03.09.2021 hat das Amtsgericht Herne – 45 Cs 123/21 – hinsichtlich Mavid Mohammed die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 10.140,00 Euro angeordnet
Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.
Zur Sicherung der Vollstreckung dieser Einziehungsentscheidung konnten nachfolgende Vermögenswerte gepfändet werden: Konto
Die Verwertung dürfte voraussichtlich zu einem Erlös in Höhe von ca. 3.126,75 Euro führen.
Es lässt sich derzeit nicht abschätzen, ob weitere einzuziehende Gegenstände und Vermögenswerte beigetrieben und verwertet werden können bzw. einzelne Vermögensgegenstände freizugeben sind.
Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.
Auf das anliegende Merkblatt, in welchem die verschiedenen Entschädigungsverfahren und die sich hieraus ergebenden Anforderungen für eine Befriedigung von Verletzten dargestellt sind, weise ich – hier insbesondere auf Zif. II 2.), III – hin.
Kommentar hinterlassen