Staatsanwaltschaft Bremen 354 Js 1977/17
Ermittlungsverfahren gegen Kevin Matz, 04.09.1987, wegen Geldwäsche, aktueller Aufenthalt unbekannt
Wegen Verdachts der Geldwäsche wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 17.01.2017 (91b Gs 49/17) gem. §§ 111b Abs. 2, Abs. 5 StPO, 73 Abs. 1 S. 2 StGB der dingliche Arrest iHv 1.005,21 Euro in das Vermögen des Beschuldigten angeordnet. In Vollziehung des Arrest wurde ein Kontoguthaben in Höhe von 1.000,29 € des Beschuldigten IBAN DE48 7001 0080 0000 6208 07, Deutsche Postbank AG, Kruppstr. 2, 45128 Essen, gepfändet.
Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111e StPO.
Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden.
Dr. Schiemann, Staatsanwältin
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