Staatsanwaltschaft DarmstadtStrafvollstreckungsverfahren gegen Sebbab, Bouthayna Sehr geehrte Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft führt ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Sebbab, d. durch Urteil des Amtsgerichts Darmstadt vom 21.01.2020 wegen Geldwäsche verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist d. Verletzten aus der/den von d. Verurteilten begangen(en) Tat(en) ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was d. Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um d. Verurteilten das aus den Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 1.758,90 Euro angeordnet. Gemäß § 459i Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) werden die Verletzten hiermit über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung in Kenntnis gesetzt. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie als Verletzte/r der Tat zur Vermeidung einer etwaigen zivilrechtlichen Verjährung gegebenenfalls selbst aktiv werden müssen. Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, Ihnen im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten. Es wird um Mitteilung gebeten, ob Sie bereits zivilrechtliche Beitreibungsmaßnahmen eingeleitet haben und weiter durchführen sowie ob alternativ bereits eine Zahlungsvereinbarung mit d. Schuldner/in getroffen wurde und er/sie auf diese leistet. Darmstadt, den 11.08.2021 gez. Jostes, RechtspflegerinBeglaubigt
|
||||||||||||||||||
Kommentar hinterlassen