Staatsanwaltschaft Dessau-Rosslau
Information gemäß § 111 i StPO
672 Js 10435/10
In der Strafsache gegen Peter Fitzek wegen Verstoßes gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz u. a. wird den Geschädigten gemäß § 111 i a. F. mitgeteilt, dass das Amtsgericht Dessau-Roßlau den Angeklagten mit Urteil vom 05.04.2016 nach Maßgabe des Urteils des Landgerichts Dessau-Roßlau zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt hat.
Im Urteil hat die Kammer entschieden, dass wegen entgegenstehender Ansprüche Verletzter der Verfall von Wertersatz hinsichtlich eines Geldbetrages in Höhe von 328355 EUR nicht angeordnet werden konnte.
Weiterhin hat die Kammer durch Beschluss vom 10.08.2017 den dinglichen Arrest aus dem Beschluss vom 30.11.2012 für die Dauer von 3 Jahren aufrechterhalten.
In Vollziehung des Arrestes wurden bisher folgende Vermögenswerte gesichert:
9848 € Bargeld wurde sichergestellt im Rahmen der Durchsuchung am 25.04.2013
Gold und Silber in Münzen- und Barrenform wurde ebenfalls bei der Durchsuchung am 25.04.2013 sichergestellt.
Die Verwertung erbrachte einen Erlös von 9980,26 €.
Gemäß § 111 i StPO a. F. werden die Geschädigten auf die Möglichkeit, Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung durchzusetzen, hingewiesen.
Mit Ablauf der Frist erwirbt der Staat die vorstehend bezeichneten Vermögenswerte.
Dessau-Roßlau, 11.06.2019
Seelig, Rechtspfleger
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