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Staatsanwaltschaft Dresden

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Staatsanwaltschaft Dresden

R022 VRs 425 Js 44311/16

Durch das Landgericht Dresden ist am 01.12.2017 ein Urteil ergangen, welches seit dem 03.01.2018 rechtskräftig ist. Gegen Christian Lange, geb. am 19.12.1983 in Dresden, derzeit: Sächsisches Krankenhaus Großschweidnitz, Dr.-Max-Krell-Park 41, 02708 Großschweidnitz wurde dabei die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 44.000,00 € angeordnet.

Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Verurteilte entschloss sich spätestens im September 2015 seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Diebesgut zu finanzieren. Entsprechend dieser Absicht beging der Verurteilte jeweils aufgrund neu gefassten Tatentschlusses folgende Diebstähle, wobei er – mit Ausnahme der Tatziffer 2., bei der die Türen offen standen – in die Gebäude oder Geschäfte einbrach. In einigen Fällen wurden auch Tresore entwendet oder aufgebrochen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Taten:

Tatziffer Tatzeitpunkt Tatorte in Dresden
1 01.09.- 02.09.2015 Kunstschmiedegeschäft Ehnert, Hauptstr. 13
2 05.10.2015 Konferenzraum Hotel Elbflorenz, Rosenstr. 36
3 15.10.2015 Modegeschäft Gabriele Häfner, An her Dreikönigskirche 10
4 22.04.- 23.04.2016 Polygonvatro GmbH, Charlotte-Bühler-Str.1
5 09.05. – 14.05.2016 Garage, Hohe Str. 28
6 16.05.2016 Cafe „Ins Grüne“, Münchner Platz 3
7 19.05.2016 Fa. Ehrlich & Richter, Wallgässchen 5
8 20.05. -23.05.2016 Red Bull, Zinzendorfstr. 5
9 17.06. – 18.06.2016 Anwesen Veilchenweg 48 a
10 17.06. – 18.06.2016 Fa. Sport Liegert, Niederwaldstr.23 b
11 21.06.2016 FerBo Leder, Hauptstr. 1a
12 10.07.2016 Anwesen Waldschlößchenstraße 20
13 21.07.-22.07.2016 Fotogeschäft Rasch, Neustädter Markt 12
14 01.08.-09.08.2016 Großgarage Buchenstraße 10
15 05.08. – 08.08.2016 Fa. BPL Bautechnisches Prüflabor mbH, Würzburger Straße
16 21.08. – 22.08.2016 Bürogebäude Altplauen 19, u.a. Fa. Gevekom GmbH
17 28.09.- 29.09.2016 BMW Niederlassung Dohnaer Str. 99
18 04.10.- 05.10.2016 Kosmetikinstitut Budapester Str. 34 b
19 07.10.- 09.10.2016 Fa. Potrino GmbH, Könneritzstraße 3
20 08.10.- 09.10.2016 Polygonvatro GmbH, Charlotte-Bühler-Str. 1
21 18.10.- 19.10..2016 Avelis Exklusives Wohnen & Schlafen, Theaterstr. 6
22 31.10.- 01.11.2016 Nahrungsquell, Altplauen 19
23 05.11. – 16.11.2016 Liebscher Blattgold GmbH, Dohnaer Str. 22
24 11.11.2016 Fa. Egoist GmbH, Wilsdruffer Str. 27
25 16.11.2016 Fa. Time4Watchhes, Altmarkt 10d
26 01.12.2016 Fahrradgeschäft Lublow, Waldschösschenstraße 1
27 07.12.- 08.12.2016 Fa. Cusato GmbH, Bamberger Str. 1
28 06.01. – 07.01.2017 Navyboot, Jüdenhof 8
29 06.01. – 09.01.2017 Montessorischule, Glashütter Str. 100

Zu nicht mehr feststellbaren Zeitpunkten nach dem 28.04.2014 und vor dem 09.01.2017 verschaffte sich der Verurteilte jeweils aufgrund neu gefassten Tatentschlusses Besitz an den folgenden Gegenständen ,obwohl er wusste, dass sie aus rechtswidrigen Taten stammten.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Taten:

Tatziffer Tatzeitpunkt Gegenstände
30 28.04.2014 – 09.01.2017 Fahrradrahmen
31 05.12..2016 – 09.01.2017 Tablet Samsung black
32 05.10.2015 – 09.01.2017 Tablet Samsung Galaxy
33 08.11.2016 – 09.01.2017 Laptop Dell grau
34 02.09.2016-09.01.2017 5 Friseurscheren
35 20.03.2016 – 09.01.2017 Kaffeemaschine Espresso Bezzerra
36 30.09.2016 – 09.01.2017 Laptop Acer Aspire one
37 07.05.2016 – 09.01.2017 2 Laptops Dell Latitude
38 03.03.2015 – 09.01.2017 Roter Plastikkoffer, Messgerät
39 01.08.2015 – 09.01.2017 iPod
40 28.04.2014 – 09.01.2017 Schmuckstücke, (Kette und Ringe) der Fa. Chilango
41 28.04.2014 – 09.01.2017 Kleidungsstücke (Hosen, Gürtel, Westen, Jacken) hochwertiger Firmen

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Verletzten konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 1.272,14 EUR gesichert werden. Die Verwertung und Vollstreckung wird fortgesetzt.

Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses können Sie innerhalb von sechs Monaten bei der Staatsanwaltschaft Dresden kostenlos und formfrei anmelden, § 459k Abs. 1 StPO. Der Verletzte möge sich hierzu bitte mit der Staatsanwaltschaft Dresden, Lothringer Straße 1, 01069 Dresden unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich in Verbindung setzen.

Hinweis: Die genannte 6-Monatsfrist läuft, sobald ab dem Veröffentlichungsdatum ein Monat verstrichen ist.

Sofern Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Auskehrung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten – welche Ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft Dresden anmelden – ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459k Abs. 5 StPO.

Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung von Wertersatz richtet, befriedigt werden/worden sind, legen Sie der Staatsanwaltschaft hierüber bitte eine Quittung vor, da der Einziehungsbetroffene in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft in dem Umfang einen Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen kann, in dem dieser an Sie auszukehren gewesen wäre, § 459l Abs. 2 S. 1, 2 StPO.

Sie können zudem eine Auskehrung von der Staatsanwaltschaft verlangen,

sofern nach der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens ein Überschuss verbleibt und Sie keine Quote im Insolvenzverfahren erhalten haben, § 459m Abs. 1 S. 1 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens),

wenn ein Insolvenzverfahren nicht durchgeführt wird, weil die Staatsanwaltschaft im Sinne des § 111i Abs. 2 S. 2 StPO von einer Antragstellung absieht, § 459m Abs. 1 S. 4 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Absehen von der Antragstellung),

wenn nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder nach Abschluss der Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Vollstreckung einer Wertersatzeinziehung erfolgreich durch die Staatsanwaltschaft vollstreckt wird, §459m Abs. 2 StPO.

In den genannten Fällen des § 459m StPO ist eine Auskehrung durch die Staatsanwaltschaft allerdings nur unter Vorlage eines Endurteils im Sinne des § 704 ZPO oder eines sonstigen Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 ZPO, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, möglich.

In den Fällen des § 459m StPO erfolgt die Auskehrung an den jeweiligen Verletzten nach dem Prioritätsprinzip, also nach der Reihenfolge der Anmeldungen bei der Staatsanwaltschaft.

Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Rechtnachfolger (bei: Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses an sich zu verlangen.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

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