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Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage

Tumisu (CC0), Pixabay
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Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 22-jährigen Deutschen
Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben.
Dem Beschuldigten liegt u. a. erpresserischer Menschenraub,
versuchte besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche
Körperverletzung zur Last.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 12.08.2023 gegen 02:30 Uhr
eine ihm zuvor unbekannte 70-jährige Zeitungsausträgerin am Plossenweg
in Meißen zunächst nach einer Zigarette gefragt zu haben, die er auch
erhielt. Als die Geschädigte sich bereits einige Meter entfernt hatte, soll
der Beschuldigte auf sie zugerannt sein und dabei ein Messer gezogen
haben. Unter Vorhalt des Messers und der Äußerung einer Drohung
soll der Beschuldigte dann Geld von der Geschädigten gefordert haben.
Als die Geschädigte laut um Hilfe schrie, soll der Beschuldigte diese
zu Boden gestoßen, sich auf sie gesetzt und mit dem Messer in ihre
Richtung herumgefuchtelt haben. Hierdurch erlitt die Geschädigte u. a.
Schnittverletzungen an einer Hand und im Gesicht.

Der Beschuldigte soll in der Folge kurzzeitig von der Geschädigten
abgelassen und den Zeitungswagen durchsucht haben. Nachdem er dort
kein Bargeld gefunden hatte, soll er einen Arm um den Hals der
Geschädigten gelegt und diese unter Vorhalt des Messers aufgefordert
haben, zu ihrer Wohnung zu gehen und ihm dort Bargeld zu übergeben.
So eingeschüchtert, ging die Geschädigte mit dem Beschuldigten zu ihrer
nahegelegenen Wohnung in Meißen.

Als die Geschädigte mit dem Beschuldigten gegen 03:00 Uhr an ihrem
Wohnhaus ankam, öffnete der Sohn der Geschädigten die Haustür zum
Wohnhaus. Zu einer Übergabe des Geldes kam es nicht mehr, da die
Geschädigte in den Hausur iehen konnte. Der Beschuldigte soll noch
versucht haben, mit körperlicher Gewalt in den Hausur einzudringen, dazu
die Haustür nach innen geschoben und seinen Fuß in die Tür gestellt
haben, um ein Schließen der Tür zu verhindern. Gemeinsam gelang es
der Geschädigten und ihrem Sohn, den Beschuldigten aus der Haustür zu
schieben. Der Beschuldigte rannte danach weg und ließ von der weiteren
Tatbegehung ab.

Bei Begehung der Tat soll der Beschuldigte unter dem Einuss von Alkohol
und Cannabinoiden gestanden haben.
Der Beschuldigte wurde am 12.08.2023 vorläug festgenommen. Auf Antrag
der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts
Dresden noch am gleichen Tag Haftbefehl gegen den Beschuldigten
erlassen. Er bendet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist geringfügig vorbestraft. Er hat zum Tatvorwurf bislang
keine Angaben gemacht.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des
Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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