Staatsanwaltschaft Düsseldorf
140 Js 915/17
Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Aktenzeichen 140 Js 915/17, gegen Stella Lukic, geboren am 1. August 1993, zuletzt wohnhaft gewesen Stettiner Straße 9, 51702 Bergneustadt, handelnd unter der Firma HDZ e.K. Gewerbe, Industrie- und Handelsveröffentlichungen, Elisabethstr. 11, 40217 Düsseldorf, wegen Betruges wurde aufgrund des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Düsseldorf, 152 Gs 243/17, vom 10. Februar 2017 über die Arrestsumme in Höhe von 69.127,00 Euro gegen Stella Lukic, geboren am 1. August 1993, zuletzt wohnhaft gewesen Stettiner Straße 9, 51702 Bergneustadt, das Guthaben der Schuldnerin auf ihrem Geschäftskonto Kontonummer 334548465 bei der Deutschen Postbank AG, Edmund-Rumpler-Str. 3, 51149 Köln (Drittschuldnerin) in Höhe von 69.108,50 Euro vorläufig gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111 e Absatz 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern.
Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend!
Die Aufrechterhaltung der vorläufigen Sicherungsmaßnahme für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt.
Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.
Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.
Kumpa, Staatsanwalt (GL)
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