Staatsanwaltschaft Duisburg723 Js 107/18 V – 07.10.2021 Herrn Vollstreckungsverfahren gegen. Sabrina Sieglinde Bohry Sehr geehrter Herr Bielefeld, mit Urteil vom 27.11.2019 hat das Amtsgericht Duisburg – 209 Ds 108/18- die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 20791,40 € gegen die Verurteilte Sabrina Sieglinde Bohry, geb. am 27.03.1989 in Duisburg, z.Zt. LVR Klinik Bedburg-Hau, angeordnet. Die Entscheidung ist seit dem 23.01.2020 rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Duisburg, Koloniestraße 72, 47057 Duisburg, ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehungsanordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus. Die Mitteilung nach § 459i StPO soll die Tatverletzten über ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, hiermit in Kenntnis setzen. Auf das anliegende Merkblatt, in welchem die verschiedenen Entschädigungsverfahren und die sich hieraus ergebenden Anforderungen für eine Befriedigung von Verletzten dargestellt sind sowie das vorbereitete Antwortschreibewird hingewiesen.
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