Staatsanwaltschaft Erfurt
Geschädigtenmitteilung gem. § 111 l Abs. 4 stopp
386 Js 26213/17 VA
Vollstreckungsverfahren gegen Tino Krämer, geb. 27.10.91, wegen Insolvenzverschleppung
Mit Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt vom 04.09.17, Az.: 386 Js 26213/17 wurde der o.g. Einziehungsbetroffene zur Zahlung von Wertersatz iHv. 32.840,00 € rechtskräftig verurteilt.
Es könnten bisher Unbekannte gegen den Verurteilten einen Entschädigungsanspruch haben. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der o.g. war Geschäftsführer der Firma ATMS UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Erfurt. Gegenstand der Gesellschaft war „Arbeitsvermittlung, Personalvermittlung, Arbeitnehmerüberlassung, Personalmanagement“. Die Gesellschaft war eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 506994.
Obwohl die Gesellschaft seit dem 31.03.13 zahlungsunfähig war, stellte der o.g. bis zum 31.03.14 keinen wirksamen Insolvenzantrag.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Erfurt vom 31.03.14, Az.:171 IN 715/13 wurde das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen.
Diese Mitteilung erfolgt, um den Verletzten die Möglichkeit zu eröffnen, Rechte auf Entschädigung mittels Nachweis geltend zu machen.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche, unter Angabe der Anspruchshöhe, binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Erfurt zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrags.
Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass eine Entschädigung geltend gemacht werden kann. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).
Eine Erlösauszahlung kann nur erfolgen, wenn alle Verletzten vollständig entschädigt werden können.
Sollte bereits eine Entschädigung durch eine Versicherung erfolgt sein oder Geschädigte nicht Inhaber der Ansprüche sein, hat die Anmeldung durch die Versicherung bzw. den Erwerber zu erfolgen.
Rechtliche Beratung kann durch die Staatsanwaltschaft nicht erteilt werden. Bitte lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
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