Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Erfurt

qimono (CC0), Pixabay
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Staatsanwaltschaft Erfurt

Geschädigtenmitteilung gemäß §§ 459i i.V.m. 111l Abs. 4 StPO

417 VRs 820 Js 21105/15 VA

Vollstreckungsverfahren gegen Christina Künzel, geb. 23.03.1989
wegen Betrugs u. a.

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Weimar vom 06.04.18, Az.: 820 Js 21105/15 wurde der o. g. Einziehungsbetroffene zur Zahlung von Wertersatz iHv. 4.400,00 €
rechtskräftig verurteilt.

Es könnten bisher Unbekannte gegen den Verurteilten einen Entschädigungsanspruch haben. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Diebstahl vom 03.02.15 bei der Karin Schalling, geb. 10.08.40, verstorben 13.02.17; Bargeldbetrag 200,00 €; Die Rechtsnachfolgerin konnte ermittelt werden. Eine Zustellung der Geschädigtenmitteilung war bislang nicht möglich.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Verletzten bzw. deren Erben die Möglichkeit zu eröffnen, Rechte auf Entschädigung mittels Nachweis geltend zu machen.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche, unter Angabe der Anspruchshöhe, binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Erfurt zu dem o. g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:

https://www.thueringen.de/mam/th4/thgsta/content/geschaedigtenmitteilung_wertersatzeinziehung.pdf

Rechtliche Beratung kann durch die Staatsanwaltschaft nicht erteilt werden. Bitte lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

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