Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Erfurt

Staatsanwaltschaft | © TPHeinz / Pixabay
Teilen

Staatsanwaltschaft Erfurt

431 VRs 385 Js 21214/17 VA

Vollstreckungsverfahren gegen Anna-Maria Wolff, geb. 01.06.88 (FIKTIVE NAMEN: Veronic Bergner, Aldia Buhtz, Stefanie Demski, Carolin Dünkel, Christian Göbel, Cornelia Haun, Martin Hellmund, Andras Herz, Andre Kändler, Anneliese Koch, Christian Krüger, Steffen Künzel, Christin Lailach, Alexander Lange, Michael Loth, Mandy Michael, Stefanie Nikewski, Juliett Schmidt, Solveig Schubert, Corinna Schwarz, Isabelle Steickhardt, Steffen Sturm, Ariane Udhardt, Juliane Weigel, Carlo Wolff, Karin Wolff, Karin Monika Wolff, Mario Wolff, Nikolaus Wolff) wegen Betrugs

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt vom 22.08.18, AZ: 385 Js 21214/17 wurde die o. g. Einziehungsbetroffene zur Zahlung von Wertersatz i. H. v. 21.412,46 € rechtskräftig verurteilt.

Es könnten bisher Unbekannte gegen die Verurteilte einen Entschädigungsanspruch haben. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

128 Online-Bestellungen im Zeitraum vom 20.09.2016 bis zum 16.12.2017

Diese Mitteilung erfolgt, um den Verletzten die Möglichkeit zu eröffnen, Rechte auf Entschädigung mittels Nachweis geltend zu machen.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche, unter Angabe der Anspruchshöhe, binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Erfurt zu dem o. g. Aktenzeichen an. Die Anmeldung ist innerhalb der Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Werden Ansprüche nicht rechtzeitig geltend gemacht, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass eine Entschädigung geltend gemacht werden kann. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösauszahlung kann nur erfolgen, wenn alle Verletzten vollständig entschädigt werden können.

Sollte bereits eine Entschädigung durch eine Versicherung erfolgt oder Geschädigte nicht Inhaber der Ansprüche sein, hat die Anmeldung durch die Versicherung bzw. den Erwerber zu erfolgen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilten. Bitte lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Traunstein

Staatsanwaltschaft Traunstein 610 VRs 11973/​21 – 19.03.2024 An Alle Beteiligten Vollstreckungsverfahren gegen...

Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft München I

Staatsanwaltschaft München I Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und...

Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Bielefeld

Staatsanwaltschaft Bielefeld 601 Js 1013/​21 V Die Staatsanwaltschaft Bielefeld führt unter dem...

Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Augsburg

Staatsanwaltschaft Augsburg Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer einer Straftat und Information...