Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen einen inzwischen 48-jährigen deutschen Staatsangehörigen Anklage u.a. wegen des Verdachts des versuchten Betruges und der Geldwäsche zum Landgericht Stuttgart erhoben.
Dem Verdacht der Geldwäsche liegt zugrunde, dass der Angeschuldigte in der Folge die mutmaßlich rechtswidrige Herkunft der eingeworbenen finanziellen Zuwendungen in mittlerer sechsstelliger Höhe durch vier Bargeldauszahlungen verschleiert haben soll.
Hinsichtlich vier weiterer Vorwürfe der Geldwäsche wurde das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die insoweit ein- und ausgezahlten Bargeldbeträge konnten nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit in einen Zusammenhang mit der Vortat des versuchten Betrugs zum Nachteil der Zuwendenden gestellt werden.
Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.
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