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Staatsanwaltschaft erhebt weitere Anklage im Zusammenhang mit Vorgängen in der ehemaligen Auslandsabteilung des Klinikums Stuttgart

Elf-Moondance (CC0), Pixabay
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Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit den Vorgängen um die ehemalige Auslandsabteilung des Klinikums Stuttgart in den Jahren 2012 bis 2015 gegen neun Angeschuldigte unter anderem wegen des Verdachts des Betrugs, der Untreue sowie teilweise auch wegen Bestechlichkeit und der Bestechung ausländischer Amtsträger am 07.03.2023 Anklage zum Landgericht – Wirtschaftsstrafkammer – Stuttgart erhoben

Bei den neun Angeschuldigten, fünf Männer im Alter zwischen 53 und 74 Jahren und vier Frauen im Alter zwischen 35 und 60 Jahren, handelt es sich um ehemalige Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsleitung des Klinikums Stuttgart sowie den seinerzeit zuständigen Bürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart. Ihnen wird im Wesentlichen vorgeworfen, im Rahmen eines Projektes zur Behandlung libyscher Kriegsverletzter am Klinikum Stuttgart Straftaten zum Nachteil des Klinikums Stuttgart und/oder des libyschen Kostenträgers begangen zu haben. Alle Angeschuldigten, bis auf den 74-Jährigen, sollen zudem im Rahmen eines weiteren Projektes zur Entwicklung und Verbesserung der medizinischen Leistungen des Al Razi-Krankenhauses für Orthopädie in Kuwait ebenfalls Straftaten zum Nachteil des Klinikums Stuttgart und/oder des kuwaitischen Gesundheitsministeriums begangen haben.

Im Projekt zur Behandlung libyscher Kriegsverletzter sollen die vom libyschen Kostenträger dem Klinikum Stuttgart als Vorkasse ausschließlich zur medizinischen Behandlung zur Verfügung gestellten Gelder in Höhe von insgesamt über 18 Millionen Euro in erheblichem Umfang zweckentfremdet worden sein, nämlich zum einen durch rechtsgrundlose Zahlung von Provisionen für die Vermittlung des Projektes – insoweit sind zwei gesondert verfolgte Personen u.a. hierfür bereits am 04.03.2022 durch das Landgericht Stuttgart rechtskräftig zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt worden – und zum anderen durch Bezahlung angeblich erbrachter Dienstleistungen von Dritten, obwohl dies nicht mit dem libyschen Kostenträger vereinbart worden war und daher – wenn überhaupt – vom Klinikum Stuttgart selbst hätte bezahlt werden müssen.

Diese unberechtigte Verwendung der Gelder soll anschließend gezielt vor dem libyschen Kostenträger verheimlicht worden sein, indem diese Ausgaben als vermeintliche medizinische Behandlungskosten oder als frei erfundene Behandlungszuschläge ausgewiesen wurden. Dieser Täuschungsversuch schlug im Ergebnis aber fehl, da eine medizinische Controllerin der libyschen Botschafter in Berlin die vom Klinikum Stuttgart vorgelegten Rechnungen nicht akzeptierte und stattdessen Strafanzeige erstattete.

Der libysche Kostenträger könnte nach Abzug der tatsächlich entstandenen Kosten für die medizinische Behandlung der libyschen Kriegsverletzte vom Klinikum Stuttgart insgesamt rd. 8,3 Mio. Euro von seiner Vorkasse zurückfordern. Das Klinikum Stuttgart selbst dürfte darüber hinaus durch die Bezahlung der Dienstleistungen von Dritten ein Schaden in Höhe von gut 11 Mio. Euro entstanden sein, da diese unter Verstoß gegen die Grundsätze des ordnungsgemäßen Wirtschaftens, beispielsweise ohne wirksame Beauftragung oder Leistungsnachweise, dennoch angewiesen worden sein sollen.

Im weiteren Projekt mit einem Gesamtvolumen von über 46 Mio. Euro sollte das Klinikum Stuttgart für das kuwaitische Gesundheitsministerium durch die Entsendung von eigenen Ärzten helfen, die medizinischen Leistungen des Al Razi-Krankenhauses für Orthopädie in Kuwait weiterzuentwickeln und zu verbessern. Für das Zustandekommen des Vertrages soll dabei Amtsträgern aus Kuwait von Seiten des Klinikums Stuttgart zugesagt worden sein, nach Erhalt der Gelder einen Anteil in Höhe von insgesamt über 12 Mio. Euro ohne rechtlichen Grund an diese (als Bestechungsgelder) auszuzahlen. Bis zum vorzeitigen Abbruch des Projekts sollen so insgesamt 7,8 Mio. Euro ausgezahlt worden sein.

Sollten sich diese Tatvorwürfe vor Gericht bestätigen, hätte das Klinikum Stuttgart durch die strafbaren Handlungen der neun Angeschuldigten einen wirtschaftlichen Vorteil in Höhe von mindestens rd. 16,1 Mio. Euro zu Unrecht erlangt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat daher in der Anklage bereits angekündigt, einen entsprechenden Betrag vom Klinikum Stuttgart einziehen lassen zu wollen.

Dem ehemaligen Leiter der Auslandsabteilung des Klinikums Stuttgart wird darüber hinaus vorgeworfen, sich gegen persönliche Geldzuwendungen bereit erklärt zu haben, Scheinrechnungen für nicht erbrachte Leistungen bewusst zum Nachteil des Klinikums Stuttgart zur Bezahlung abgezeichnet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat auch insoweit bereits in der Anklageschrift angekündigt, die auf diese Weise erlangten (Bestechungs-) Gelder in Höhe von mindestens rd. 71.000 Euro bei ihm einziehen lassen zu wollen.

Dem angeschuldigten ehemaligen Bürgermeister wird zudem vorgeworfen, den seinerzeitigen neuen Interims-Geschäftsführer des Klinikums Stuttgart angewiesen zu haben, mit dem damaligen ärztlichen Direktor einen neuen, für diesen finanziell deutlich vorteilhafteren Aufhebungsvertrag zu schließen. Da zu diesem Zeitpunkt bereits ein wirksamer Aufhebungsvertrag bestand, soll der ehemalige Bürgermeister dadurch seine Vermögensbetreuungspflichten zum Nachteil der Stadt Stuttgart bewusst verletzt haben.

Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

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