Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
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Zwangsvollstreckungen in die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte sind während der Dauer der Arrestvollziehung nicht zulässig (§ 111h Abs. 2 StPO).
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Wird über das Vermögen des Beschuldigten das Insolvenzverfahren eröffnet, erlöschen die durch die Staatsanwaltschaft erlangten Sicherungsrechte; die gepfändeten Vermögenswerte werden an den Insolvenzverwalter herausgegeben (§ 111i Abs. 1 StPO). |
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Gibt es mehrere Verletzte, die ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft anmelden, und stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass der Wert der in Vollziehung des Vermögensarrestes gesicherten Vermögenswerte oder des durch deren Verwertung erzielten Erlöses nicht ausreicht, um die angemeldeten Ansprüche zu befriedigen, kann die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beschuldigten stellen (§ 111i Abs. 2 StPO). Eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren, treten die zuvor beschriebenen Folgen ein (§ 111i Abs. 1 StPO). |
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Sofern d. Beschuldigte verurteilt wird und das Gericht zugleich die Einziehung des Wertes der von ihm/ihr zu Unrecht erlangten Beträge anordnet, gilt Folgendes:
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Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Reymann, Rechtspfleger
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Telefon |
An die
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
– Schwerpunktstaatsanwaltschaft
für Wirtschaftssachen –
Große Friedberger Straße 25
60313 Frankfurt am Main
Einziehungssache der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Aktenzeichen: 7830 Js 240498/19
gegen
Rückantwort zur Mitteilung der Staatsanwaltschaft
[ ] | Ich bin nicht geschädigt. |
[ ] | Ich mache meine Ansprüche gegen __________________ in Höhe von __________________ Euro geltend (die Höhe ist
beschränkt auf das, was der Verurteilte erlangt hat; es können keine Nebenforderungen, Zinsen, Kosten o.ä. geltend gemacht werden) |
[ ] | Meine Bankverbindung lautet wie folgt: |
IBAN: __________________ BIC: __________________ | |
[ ] | Ich verzichte auf die Geltendmachung meiner Ansprüche gegen __________________ in Höhe von __________________ Euro. |
[ ] | Ich wurde bereits von __________________ in Höhe von __________________ Euro entschädigt und verzichte auf die
Geltendmachung meiner restlichen Ansprüche in Höhe von __________________ Euro. |
[ ] | sonstiges: (z.B. Rechtsnachfolge; Übergang des Schadensanspruches; Zahlungsvereinbarung mit dem Verurteilten; sonstige Einigung mit dem Verurteilten; derzeitige aktive Vollstreckungsmaßnahmen o.ä.; gegebenenfalls Folgeblatt und Nachweise beifügen) |
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Unterschrift |
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