Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Strafvollstreckungsverfahren gegen Ricardo Alfredo Benitez
Sicherung von Vermögenswerten zugunsten Verletzter,
Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main:
851 Js 57267/18
Die Staatsanwaltschaft führt ein Strafvollstreckungsverfahren gegen
Herrn Ricardo Alfredo Benitez, geb. am 17.10.1957,
der durch Strafbefehl des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 04.12.2018 wegen Diebstahls verurteilt wurde.
Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist der Geschädigten Patricia Enebeli-Ndukuba aus der von dem Verurteilten begangenen Tat ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt hat.
Um dem Verurteilten das aus der Straftat zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 200,00 Euro angeordnet.
Gemäß § 459i Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) wird die Geschädigte hiermit über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung in Kenntnis gesetzt.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
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Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskräftig abgeurteilten Tat erwachsen ist (§ 459h Abs. 2 StPO). |
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Die Auskehrung an den Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) erfolgt nur, wenn dieser seinen Anspruch binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung anmeldet. Bei der Anmeldung ist die Höhe des Anspruchs zu bezeichnen (§ 459k Abs. 1 StPO). Der Anspruch umfasst nur den reinen Schaden (keine Zinsen, Kosten, o. ä.). Bezüglich des Verfahrens bei Auskehrung des Verwertungserlöses wird auf die Vorschriften des §459 k StPO und Folgende verwiesen. |
Rühl, Rechtspflegerin
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