Staatsanwaltschaft Frankfurt am MainStrafvollstreckungsverfahren gegen Herrn Martin Schwedes Die Staatsanwaltschaft führt ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Martin Schwedes der/die durch Strafbefehl des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 06.10.2022 wegen Schwerer Diebstahl Nrn. 2-7 verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist d. Verletzten aus der/den von dem/der Verurteilten begangen(en) Tat(en) ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um den Verurteilten das aus den Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung der nachfolgenden Gegenstände angeordnet: Rennrad Stevens Vantage, Farbe rot/weiß Gemäß § 459i Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) werden die Verletzten hiermit über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung in Kenntnis gesetzt. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Frankfurt am Main, den 21.03.2023 Baier |
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