Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Freiburg

qimono (CC0), Pixabay
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Staatsanwaltschaft Freiburg

735 VRs 420 Js 26723/​17 (VA)

Im Strafvollstreckungsverfahren gegen Eduard Schiller wegen Betrugs wurde gemäß §§ 73, 73c StGB die Einziehung eines Wertersatzes in Höhe von 34.550,00 Euro angeordnet. Hiervon konnten bisher 260,00 Euro sichergestellt werden.

Der Verurteilte war alleiniger Inhaber und Betreiber der Kindertagesstätte „Die kleinen Schildkröten“ in der Karlstraße 19 in 79104 Freiburg. Um sich eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und Umfang zu verschaffen, hat der Verurteilte in einer Vielzahl von Fällen Geldzahlungen von Eltern in Form von Kautionszahlungen sowie in Form von Darlehensgewährungen für angebliche Renovierungsarbeiter vereinnahmt, dieses Geld jedoch nicht zurückbezahlt.

Die Geschädigten werden aufgefordert, sich mit der Staatsanwaltschaft Freiburg, Berliner-Allee 1, 79114 Freiburg, zum Aktenzeichen 735 VRs 420 Js 26723/​17 (VA) binnen 6 Monaten schriftlich in Verbindung setzen.

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