Staatsanwaltschaft Gera
Benachrichtigung der Verletzten über die selbständige Einziehung von Vermögenswerten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO)
960 VRs 852 Js 35187/19
Mit Entscheidung des Amtsgerichts Heilbad Heiligenstadt vom 23.07.2020, Az.: 852 Js 35187/19, wurde die selbständige Einziehung gemäß 76a Abs. 1 StGB in Höhe von 34.979,52 Euro angeordnet. Vermögen in Höhe von 25.402,19 € wurde bereits sichergestellt.
Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Unbekannt gebliebene Täter veranlassten im Zeitraum ab 31.10.2019 mehrere Geschädigte im Internet über den „Fake-Shop“ Goldscheideanstalt, seit 1957 Zahlungen auf ein deutsches Konto zu leisten. Von dort wurden die Gelder an unbekannte Personen weitergeleitet.
Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Gera zu dem o. g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https://www.thueringen.de/mam/th4/thgsta/content/geschaedigtenmitteilung_wertersatzeinziehung.pdf
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