Staatsanwaltschaft GeraBenachrichtigung der Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)820 Js 12958/17 Vollstreckungsverfahren gegen
In dem Strafverfahren Az. 820 Js 12958/17 hat das Landgericht Gera mit Urteil vom 26.07.2019 gegen die oben genannten Verurteilten gem. § 73c StGB die Einziehung von Wertersatz
rechtskräftig angeordnet, weil aus begangenen Straftaten in rechtswidriger Weise ein finanzieller Vorteil erlangt wurde. Die Einziehung dieses Geldbetrages soll dazu dienen, den finanziellen Schaden der Geschädigten auszugleichen. Der Einziehungsanordnung lag insbesondere folgender Sachverhalt zugrunde: mehrfacher schwerer Bandendiebstahl und versuchter schwerer Bandendiebstahl im Tatzeitraum vom 11.01.2017 bis 01.06.2017 sowie außerhalb der Bandenabrede im Tatzeitraum vom 28.01.2016 bis 21.12.2016. Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Schadensersatz aus der Wertersatzeinziehung zu erlangen, indem Sie Ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft Gera innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Bundesanzeiger anmelden. Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 940 VRs 820 Js 12958/17 anzugeben. Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter: https://staatsanwaltschaften.thueringen.de/themen/informationen-fuer-geschaedigte Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
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