Staatsanwaltschaft Gera
Benachrichtigung der Verletzten über die selbständige Einziehung von Vermögenswerten
und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO)
831 Js 18409/19
Mit Entscheidung des Amtsgerichts Jena vom 12.05.2020, Az.: 831 Js 18409/19 wurde die selbständige Einziehung gemäß 76a Abs. 1 und 4 StGB in Höhe von 2.484,80 Euro angeordnet. Vermögen in dieser Höhe wurde bereits sichergestellt.
Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Beschuldigte unterhält seit dem 03.08.2017 bei der FIDOR Bank AG ein Konto, welches unter der IBAN DE53700222000073796113 geführt wird. Seit dem 10.08.2017 waren auf dem genannten Konto Überweisungseingänge in Höhe von insgesamt 2.484,80 € zu verzeichnen. Diese Überweisungen stammen mit hoher Wahrscheinlichkeit aus gewerbsmäßig begangenen Vergehen des Betruges gemäß §§ 263 Abs. 1 und Abs. 2, 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, 53 StGB. Bei den Auftraggebern der Überweisungen handelt es sich um Personen, die beabsichtigten, Einkäufe über die Internetplattform Ebay zu tätigen.
Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Gera zu dem o. g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https://www.thueringen.de/mam/th4/thgsta/content/geschaedigtenmitteilung_wertersatzeinziehung.pdf
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