Staatsanwaltschaft Gera
hier: Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der Geschädigten einer Straftat und Information über deren Rechte
851 Js 38945/20
Ermittlungsverfahren gegen Manuela Hoffmann, geb. am 04.07.1976
In dem Strafverfahren Az. 851 Js 38945/20 hat das Amtsgericht Sömmerda mit Beschluss vom 12.05.2021 die Einziehung des Anspruchs der oben genannten Beschuldigten auf Auszahlung gegen die Fidor Bank AG in Höhe von 3795,00 EUR betreffend das Konto mit der IBAN DE46 7002 2200 0076 8448 52 angeordnet. Im Rahmen der Vollstreckung der Einziehungsanordnung konnten 3779,99 EUR gesichert werden.
Die Einziehung dieses Geldbetrages dient der Sicherung der Ansprüche der Geschädigten auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 1 StPO.
Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
An einem unbekannten Zeitpunkt vor dem 22.11.2020 täuschten unbekannte Täter der Einziehungsbeteiligten über das Internet in 99634 Straußfurt bewusst wahrheitswidrig vor, dass Sie gegen eine spätere Bezahlung Onlineangebote von Firmen testen könne. So getäuscht, führte die Einziehungsbeteiligte am 22.11.2020 alle notwendigen Schritte aus, um über das Internet ein Konto bei der Fidor Bank, IBAN DE46 7002 2200 0076 8448 52, zu eröffnen. Wie von den unbekannten Tätern geplant, war sich die Einziehungsbeteiligte nicht bewusst, dass sie ein Konto eröffnet hatte und hatte zu keinem Zeitpunkt tatsächliche Verfügungsgewalt über das Konto. Die unbekannten Täter hatten zudem nie vor, eine Gegenleistung zu erbringen (“job scamming“).
Die unbekannten Täter leiteten nachfolgende Einzahlungen auf das von der Einziehungsbeteiligten eröffnete Konto in Höhe von insgesamt 3.800,00 Euro:
Am 07.12.2020: 1300,00 EUR, Inhaber des Ursprungskontos = Max Kunschmann
Am 08.12.2020: 750,00 EUR, Inhaber des Ursprungskontos = Marian Carcu
Am 10.12.2020: 800,00 EUR, Inhaber des Ursprungskontos = Daniel Michel
Am 14.12.2020: 950,00 EUR, Inhaber des Ursprungskontos = Franz Sedlbauer
Gesamt: 3.800 EUR
Die Überweisungen stammen aus gewerbsmäßig begangenen Vergehen des Betruges. Bei den Überweisern handelt es sich um Personen, welche vermutlich beabsichtigten, Weihnachtsgeschenke via Internet zu erwerben. Dabei wurden sie insbesondere über die Erfüllungsbereitschaft der bislang unbekannten Vortäter getäuscht (“ebay-Betrug“).
Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Ansprüche auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 1 StPO bei der Staatsanwaltschaft Gera innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Bundesanzeiger anzumelden.
Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 930 VRs 851 Js 38945/20 anzugeben.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https://staatsanwaltschaften.thueringen.de/themen/informationen-fuer-geschaedigte
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
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