Staatsanwaltschaft Gera
Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung von
Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)
150 Js 9979/15
Vollstreckungsverfahren gegen Claudia Schaller, geb. 14.03.1987
Mit Entscheidung des Landgerichts Gera vom 24.08.2018, Az.: 150 Js 9979/15 wurde die Einziehungsbetroffene Claudia Schaller zur Zahlung von Wertersatz in Höhe von 3.286,71 Euro rechtskräftig verurteilt. Die Einziehung dieses Geldbetrages soll dazu dienen, den finanziellen Schaden der Geschädigten auszugleichen.
Der Einziehungsanordnung liegt folgender Sachverhalte zugrunde:
Gewerbsmäßiger Betrug im Zeitraum vom 23.05.2014 bis 19.08.2016
Die Verurteilte bestellte unter Verwendung von Aliasnamen (Claudia Festerra/Fersterra, Stephanie Festerra/Fersterra) in 26 Fällen Waren bei diversen Händlern im Internet. Entsprechend ihrer vorgefassten Absicht zahlte sie die ihr überlassene Ware nicht.
Vermögenswerte wurden nicht sichergestellt. Es existieren mehrere Geschädigte.
Diese Mitteilung erfolgt, um die Möglichkeit zu eröffnen, Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können. Hierzu müssen die Ansprüche binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Gera zu dem o.g. Aktenzeichen angemeldet werden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Weiterhin sind die Hinweise zum Ablauf des Entschädigungsverfahrens zu beachten. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https://www.thueringen.de/mam/th4/thgsta/content/geschaedigtenmitteilung_wertersatzeinziehung.pdf
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
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