Staatsanwaltschaft Gera
Benachrichtigung der Verletzten über die selbständige Einziehung von Vermögenswerten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO)
744 Js 42317/17
Mit Entscheidung des Amtsgerichts Gera vom 30.11.2017, Az.: 744 Js 25804/12 wurde die selbständige Einziehung gemäß 76a Abs. 1 StGB in Höhe von 680,33 Euro angeordnet. Vermögen in dieser Höhe wurde bereits sichergestellt.
Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Ein unbekannt gebliebener Täter eröffnete 2011 unter Nutzung der Alias-Daten Hermann Stark ein Konto bei der Deutschen Postbank AG. In der Folgezeit bot er über ebenfalls unter falschem Namen angelegten oder gehackten ebay-Accounts verschiedene Waren an. Entsprechend vorgefasster Absicht lieferte er die verkauften Waren nie aus und behielt den seitens der Käufer geleisteten Kaufpreis für sich.
Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Gera zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 744 Js 42317/17 anzugeben.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https://www.thueringen.de/mam/th4/thgsta/content/geschaedigtenmitteilung_wertersatzeinziehung.pdf
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
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