Staatsanwaltschaft Göttingen
NZS 35 Js 31670/17 VRs
Da es einen Verletzten gibt, an den die Zustellung nicht erfolgen kann, da die Adresse hier nicht bekannt ist, erfolgt die Belehrung öffentlich über den Bundesanzeiger.
Der Einziehungsentscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
In der Zeit zwischen dem 10. und 28.07.2017 bot die über die Plattform www.ebay-keinanzeigen.de mit dem Benutzernamen nreus17_9 (E-Mailadresse: nreus17_9@gmail.com) Waren im Internet zum Verkauf an, um jeweils den Kaufpreis zu erhalten, ohne die Ware an die Käufer zu übersenden, was sie auch nicht tat. Der jeweilige Kaufpreis wurde auf ihr Konto bei der Postbank überwiesen. Bei den Taten 1 und 3 bis 8 handelte die Angeklagte dabei in der Absicht, sich aus der wiederholten Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende, nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen. Insgesamt hat sie somit einen Betrag von 1.900,00 € erlangt.
Im Einzelnen: Am 17.07.2017 verkaufte sie ein Apple iPhone 6S für 350,00 € an den Geschädigten Schönmakers.
Dem Verletzten aus der Betrugsstraftat der Verurteilten ist ein Anspruch entstanden, den dieser nun geltend machen kann.
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