Staatsanwaltschaft Hagen
600 Js 581/18
Ermittlungsverfahren gegen Robert Novac wegen Geldwäsche
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO
Mit Beschluss vom 12.12.2018 hat das Amtsgericht in Hagen Az – 188 Ds 355/18 – die Einziehung des auf dem Konto der Commerzbank AG mit der IBAN DE57 4504 0042 0400 1442 00 verbliebenen Restguthabens in Höhe von 4404,54 € angeordnet.
Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.
Dem Beschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Das vorgenannte Konto wurde von dem Beschuldigten Robert Novac genutzt, um aus betrügerischen ebay-Internetverkäufen erlangte Überweisungsbeträge zu vereinnahmen.
Zur Vollstreckung dieser Einziehungsentscheidung konnten 4404,54 € gesichert werden.
Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, eine Entschädigung in Höhe des Wertes des aus den nicht gelieferten Ebay-Verkäufen Erlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.
Hierzu müssen gemäß § 459j/k Abs. 1 StPO innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Hagen unter o.a. Aktenzeichen Entschädigungsansprüche angemeldet werden.
Wird die sechsmonatige Anmeldefrist verabsäumt, ist eine Entschädigung gleichwohl möglich. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer zivilrechtlicher Titel, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, vorgelegt oder die Fristversäumnis gemäß §§ 44 und 45 StPO i. V. m. § 459j/k Abs. 4 StPO hinreichend entschuldigt werden.
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