Staatsanwaltschaft Hamburg
3104 Js 256 / 18 V
Im Verfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg, Az. 3104 Js 256 / 18 V wegen Diebstahl in einem besonders schweren Fall (Tatdatum: 31.05.2018) hat das Amtsgericht Hamburg durch Strafbefehl vom 31.07.2018 (Geschäfts-Nr. 215-63/18) die Einziehung der folgenden Gegenstände angeordnet:
Mountainbike Trek, Rahmennummer GZ5L4367, Farbe : silber
Herrenrad “ Rabeneick “ ; violett, Nabenschaltung
Die Entscheidung ist seit dem 24.08.2018 rechtskräftig.
Diese Mitteilung soll den Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Ein eingezogener Gegenstand wird dem Verletzten, dem ein Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten erwachsen ist, oder dessen Rechtsnachfolger herausgegeben bzw. zurückübertragen. Verletzte, die einen Entschädigungsanspruch geltend machen möchten, können diesen innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Hamburg zum oben genannten Aktenzeichen formlos anmelden; die Anspruchsberechtigung ist gegebenenfalls glaubhaft zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anspruch nur noch geltend gemacht werden, wenn der Verletzte ein vollstreckbares Endurteil im Sinne des § 704 der Zivilprozessordnung oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt (§§ 459h Abs. 1, 459j Strafprozessordnung).
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