Staatsanwaltschaft Hamburg 2100 Js 1248 / 17 V
Im Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg, Az. 2100 Js 1248 / 17 V gegen die Verurteilte Samaneh Ebrahimi wegen Diebstahls hat das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf durch Strafbefehl vom 27.10.2017 (Geschäfts-Nr. 412-349/17) die Einziehung der sichergestellten Parfumpackungen VERSALE CRYSTAL NOIR, EAU DE PARFUM, 30 ml und Miss Dior, BLOOMING BOUQUET, 30 ml angeordnet.
Das Urteil ist seit dem 16.11.2017 rechtskräftig.
Diese Mitteilung soll den Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Ein eingezogener Gegenstand wird dem Verletzten, dem ein Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten erwachsen ist, oder dessen Rechtsnachfolger herausgegeben bzw. zurückübertragen. Verletzte, die einen Herausgabe- oder Rückgewähranspruch geltend machen möchten, können diesen innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Hamburg zum oben genannten Aktenzeichen formlos anmelden; die Anspruchsberechtigung ist gegebenenfalls glaubhaft zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anspruch nur noch geltend gemacht werden, wenn der Verletzte ein vollstreckbares Endurteil im Sinne des § 704 der Zivilprozessordnung oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt (§§ 459h Abs. 1, 459j Strafprozessordnung).
Die aktuelle Anschrift der Verurteilten lautet: Rahel-Varnhagen-Weg 38, 21035 Hamburg
gez. Harder, Rechtspflegerin
Kommentar hinterlassen