Staatsanwaltschaft HannoverBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung9424 Js 80601/16 Die Staatsanwaltschaft Hannover vollstreckt eine Einziehungsanordnung des AG Wennigsen wegen Betrugs in 28 Fällen (Az. 11 Ls 17/17) über die Plattform Ebay-Kleinanzeigen zwischen dem 31.05.2016 und dem 28.12.2016 gegen Stephanie Bärbel Harms. Diese ist rechtskräftig seit dem 12.03.2020. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als Verletzte(r) ein Anspruch entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Hannover, 11.05.2020 Rechtspflegerin |
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