Staatsanwaltschaft HannoverBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung2752 Js 113101/19 Die Staatsanwaltschaft Hannover vollstreckt eine Einziehungsanordnung des AG Hannover wegen Betrugs am 09.12.2015 zum Nachteil der Geschädigten Shvetsov und Shvetsova (Az. 229 Cs 227/20) gegen A. Kühl. Diese ist rechtskräftig seit dem 30.06.2020. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als Verletzter ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von 10.273,62 € entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Rechtspflegerin |
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