Staatsanwaltschaft HannoverHannoverBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung4131 Js 75992/21 Die Staatsanwaltschaft Hannover vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hannover wegen Geldwäsche in fünf Fällen in Hannover im Zeitraum vom 28.06.2021 bis zum 05.07.2021 (Az. 224 Ds 169/21) gegen M. Snezhanova. Diese ist rechtskräftig seit dem 05.04.2022. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist denen aus den vorgenannten Taten Verletzten ein Anspruch entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
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