Staatsanwaltschaft HannoverBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung2122 Js 363/20 Sehr geehrte Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Landgerichts Hannover wegen besonders schweren Raubes u. a. (Az. 40 KLs 2122 Js 363/20 (3/20)) gegen Klaus Behrens. Diese ist rechtskräftig seit dem 17.11.2020. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist der Bäckerei Karadeniz, Posthof 2, 37081 Göttingen bzw. deren Rechtsnachfolger als Verletzter ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von 300,00 € entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
|
Kommentar hinterlassen