Staatsanwaltschaft HannoverBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der EinziehungsanordnungNZS 5342 Js 90379/15 VRs – 14.04.2021 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Landgerichts Hannover wegen Betruges (Az. 60 Ns 17/20) gegen Matthias Werner Erhard Rowold. Diese ist rechtskräftig seit dem 19.01.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist den Verletzten ein Anspruch entstanden, den sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten. |
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