Staatsanwaltschaft HannoverPer Postzustellungsurkunde Herrn Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der EinziehungsanordnungDie Staatsanwaltschaft Hannover vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hannover wegen Betruges (Az. 2425 Js 41704/20) gegen Thomas Jürgen Minsel. Diese ist rechtskräftig seit dem 04.03.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. In der Zeit vom Juli 2019 bis zum 27.9.2019 wurden durch den Angeklagten diverse Artikel über die Internetplattform „ Ebay Kleinanzeigen“ zum Verkauf angeboten. Die Kaufpreise wurde ohne Gegenleistungen vereinnahmt. Wenn Ihnen auf Grund dieser Entscheidung als Verletzter ein Anspruch entstanden ist, können Sie diesen nun geltend machen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten. Mit freundlichen Grüßen
Naß-Reuter, Rechtspflegerin |
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